Nutzungsvereinbarung
Vereinbarung zur Nutzung von Räumlichkeiten des Treff "Südkurve"
in der Ringstraße 8
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- Der als "Mietpartei" eingetragene und unterzeichnende Vertragspartner ist gleichzeitig Ansprechpartner/Aufsichtsperson während der Veranstaltung und zu dieser Zeit unter der Handynummer .............................. zu erreichen.
Andernfalls benennt die Mietpartei Herr/Frau ............................... als verantwortliche/n Aufsichtsperson/Ansprechpartner während der Veranstaltung, diese/r ist unter ....................................... zu erreichen.
Vertragspartner oder Aufsichtsperson müssen mind. 21 Jahre alt sein!
- Der Mieter nutzt die Räumlichkeiten des Freizeit-Treff "Südkurve" incl. Benutzung der Nebenräume (Toiletten, Küche, Garderobe) am ............................... (12:00 Uhr bis 11:00 Uhr des Folgetages) für eine private Feier/Veranstaltung. Änderungen der konkreten Uhrzeit sind nach Abstimmung möglich.
- Die Räumlichkeiten befinden sich bei Übergabe an die Mietpartei in einem sauberen, ordnungsgemäßen und nutzungsfähigen Zustand und sind so auch wieder von der Mietpartei an den Vermieter zu übergeben.
- Die Räumlichkeiten und das darin befindliche Inventar (Möbel, elektr. Geräte, Geschirr usw.) sind pfleglich zu behandeln. Schäden, die durch die Mietpartei während der Nutzung verursacht werden, sind spätestens bei der Rückgabe der Schlüssel zu melden.
Grundlage bildet die im Objekt ausgelegte Inventarliste, welche von der Mietpartei ausdrücklich zur Kenntnis genommen wird und Grundlage für die Vollständigkeitsprüfung bei Rückgabe bildet.
- Die Miete (einschl. Betriebs- und Heizkosten) für die Nutzung gemäß Pkt 1. beträgt:
netto ..... Euro
19% Mwst. ..... Euro
gesamt: ..... Euro
und ist in der Regel bis spätestens 1 Woche vor der vereinbarten Benutzung im Stadtteilbüro Süd bzw. Nord oder im Geschäftshaus einzuzahlen.
Bei kurzfristigen Buchungen soll die Zahlung spätestens bei Schlüsselübergabe erfolgen.
- Die Schlüsselübergabe erfolgt in der Regel vor Ort am Nutzungstag bis 12:00 Uhr, (Freitags bis 11:00 Uhr), Abweichungen davon sind nach vorheriger Abstimmung möglich. Zur Festlegung des konkreten Übergabetermins setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit Frau Hein (Tel.: 34 41-0) im Stadtteilbüro Süd in Verbindung. Ansprechpartner für Sie sind außerdem Herr Ritter (Tel.: 750 172), Frau Lüth, (Tel.:750 161), oder Frau Godow (Tel.: 750 157)
- Sämtliche ausgehändigte Schlüssel sind am Folgetag bis 12:00 Uhr vor Ort oder nach vorheriger Abstimmung im Stadtteilbüro-Süd (Friedrich-Engels-Straße 21) wieder abzugeben bzw. in den Briefkasten (orange) einzuwerfen. Abweichungen hiervon sind ebenfalls vorher mit Frau Hein bzw. einem der anderen genannten Ansprechpartner zu vereinbaren.
- Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich nicht gestattet.
- Die Räumlichkeiten sind nach deren Benutzung ordnungsgemäß zu reinigen und sauber zu übergeben. Andernfalls ist der Vermieter berechtigt, eine Reinigung der Räumlichkeiten vornehmen zu lassen und die Kosten dafür (je nach Verschmutzungsgrad zwischen 50 € und 100 €) dem Mieter in Rechnung zu stellen.
- Zu Bruch gegangenes Geschirr wird durch den Vermieter ersetzt und dem Verursacher in Rechnung gestellt.
- Durch den Mieter verursachte Schäden am Mobilar, der Küchenausstattung sowie den technischen Einrichtungen werden durch den Vermieter behoben und ebenfalls dem Verursacher in Rechnung gestellt.
- Das sich in den Räumen befindliche Mobilar sowie sämtliche Ausstattung ist nur für den Gebrauch im Treff bestimmt und darf nicht entfernt werden. Abhanden gekommenes Inventar wird durch den Vermieter ersetzt und der Mietpartei in Rechnung gestellt (Grundlage ist die Inventarliste).
- Bei Feierlichkeiten ist darauf zu achten, das angrenzende Bewohner nicht mehr als unvermeidbar belästigt oder gestört werden, das gilt insbesondere für das Betreiben tontechnischer Geräte sowie angemessenes Verhalten aller Anwesenden auch außerhalb des Freizeit-Treff (siehe auch Benutzerordnung Pkt.2).
- Die Mietpartei bestätigt mit der Unterschrift, ausdrücklich auf den Umstand hingewiesen worden zu sein, dass sich ein Teil der Räumlichkeiten des Freizeit-Treff in einem bewohnten Gebäude befinden und dass daher ab 22:00 Uhr besondere Rücksicht erwartet wird (keine laute Musik, angemessenes Verhalten der Gäste).
- Ferner hat die Mietpartei zur Kenntnis genommen, dass sie bei groben Verstößen gegen diese Vereinbarung und/bzw. die Benutzerordnung schadenersatzpflichtig ist (z. B. Ersatz von Aufwendungen/Kosten von öffentlichen Behörden, berechtigte Mietminderung von Mietern)
Außerdem sind vom Vermieter beauftragte Personen berechtigt, jederzeit während einer Veranstaltung entsprechende Kontrollen durchzuführen.
- Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für das Abhandenkommen von Sachen und Gegenständen, die durch die Mietpartei während der vereinbarten Nutzung mitgebracht und aufbewahrt werden, keine Haftung durch den Vermieter übernommen wird.
- Sämtliche gekennzeichnete Fluchtwege (siehe ausgehängter Plan) sind ständig frei zu halten.
- Beim Verlassen des Treffs ist darauf zu achten, dass alle Fenster sowie die Eingangstür ordnungsgemäß geschlossen sind.
- Offenes Licht ist grundsätzlich nicht gestattet. Beim Rauchen ist unbedingt darauf zu achten, dass Asche und Kippen nur in die dafür vorgesehenen Behälter gehören.
- Für den Zeitraum der Benutzung erhält die Mietpartei 1 Schlüssel für den Haupteingang, welcher gleichzeitig auch für den Notausgang zum Treppenhaus Ringstraße 8 passt (Benutzung dieser Tür bitte nur im Havariefall!).
- Die übergebene Benutzerordnung ist Bestandteil dieser Vereinbarung und unbedingt zu beachten.
- Eine Stornierung der Buchung ist kostenfrei in der Regel bis spätestens 1 Woche vor der vereinbarten Nutzung möglich.
Bei verspäteter Stornierung oder bei Nichtinanspruchnahme ohne vorherige Stornierung erheben wir eine Gebühr in Höhe von 20,00 €.
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