Nutzungsvereinbarung
für die Gästewohnung der Wohnungsgesellschaft Güstrow,
Ringstraße 50
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- Die 3-Raum-Wohnung incl. Flur, Küche und Bad wird befristet für die Zeit vom ........ bis ........ also für insgesamt ...... Übernachtungen vom Vermieter an die Mietpartei vermietet.
- Die Wohnung befindet sich bei Übergabe an die Mietpartei in einem sauberen, ordnungsgemäßen und nutzungsfähigen Zustand und ist so auch wieder von der Mietpartei an den Vermieter zu übergeben. Andernfalls ist der Vermieter berechtigt, eine Reinigung der Wohnung vornehmen zu lassen und die Kosten dafür (je nach Verschmutzungsgrad zwischen 30 € und 50 €) dem Mieter in Rechnung zu stellen.
- Die Wohnung und das darin befindliche Inventar (Möbel, elektr. Geräte, Geschirr, Dekoration usw.) sind pfleglich zu behandeln. Schäden, die durch die Mietpartei während der Nutzung verursacht oder festgestellt werden, sind unverzüglich dem zuständigen Hausmeister, Herr Jennewein (Tel.: 0179/ 533 24 71) und spätestens bei der Rückgabe der Schlüssel zu melden.
- Die Miete (incl. Betriebs- und Heizkosten) für die gesamte Wohnung beträgt
pro Übernachtung 33,61 € netto zzgl. 6,39 € (19% Mwst) = 40,00 € brutto,
ab 3 Übernachtungen nur 30,25 € netto zzgl. 5,75 € (19% Mwst.) = 36,00 € brutto/pro Übernachtung.
- Den Gesamtbetrag für die von Ihnen gebuchten Übernachtungen in Höhe von
brutto: ............... € (............... € netto zzgl. ............... € Mwst.)
zahlen Sie bitte bis zur Schlüsselübergabe in unserer Kasse (Gleviner Straße 30) oder im Stadtteilbüro Süd (Friedrich-Engels-Straße 21) ein.
- Ansprechpartner für Sie sind Frau Hein im Stadtteilbüro Süd (Tel.: 03843 34410) Herr Ritter (Tel.: 03843 750 172), Frau Lüth, (Tel.: 03843 750 161), oder Frau Godow (Tel.: 03843750 157). Die Schlüssel erhalten Sie i. d. R. bei Frau Hein (freitags nur bis 11:00 Uhr!) nach vorheriger Abstimmung/Rücksprache.
- Sämtliche ausgehändigte Schlüssel sind am Tag nach der letzten Übernachtung je nach vorheriger Abstimmung bis spätestens 12:00 Uhr im Stadtteilbüro-Süd Friedrich-Engels-Straße 21 wieder abzugeben bzw. in den dortigen Briefkasten (orange) einzuwerfen.
- Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich nicht gestattet.
- Die Räumlichkeiten sind nach deren Benutzung zu reinigen und sauber zu übergeben.
- Zu Bruch gegangenes Geschirr wird durch den Vermieter ersetzt und dem Verursacher in Rechnung gestellt, dies gilt ebenso für abhanden gekommenes Inventar und Dekoration. Eine entspr. Inventarliste liegt in der Wohnung aus und wird durch die Mietpartei ausdrücklich zur Kenntnis genommen, da an Hand dieser Liste die Vollständigkeit geprüft wird.
- Durch die Mietpartei verursachte Schäden am Mobilar, der Küchenausstattung sowie den technischen Einrichtungen werden durch den Vermieter behoben und ebenfalls dem Verursacher in Rechnung gestellt.
- Das sich in der Wohnung befindliche Mobilar sowie sämtliche Ausstattung ist nur für den Gebrauch in der Wohnung bestimmt und darf nicht entfernt werden.
- Für vom Mieter/Nutzer mitgebrachte Sachen und Gegenstände wird im Falle des Abhandenkommens durch den Vermieter keine Haftung übernommen.
- Ruhestörender Lärm ist im Interesse aller anderen Hausbewohner zu vermeiden, vor allem sind Fernseher bzw. andere tontechnische Geräte nur auf Zimmerlautstärke zu betreiben.
- Beim Verlassen der Wohnung ist darauf zu achten, dass sämtliche Fenster sowie die Wohnungs- und Hauseingangstür ordnungsgemäß geschlossen sind.
- Offenes Licht und Rauchen im Treppenhaus ist verboten, das Rauchen in der Wohnung sollte mit Rücksicht auf nachfolgende Benutzer ebenfalls unterbleiben.
- Für den Zeitraum der Benutzung erhält die Mietpartei i.d.R. 2 Schlüssel, davon ist 1 Schlüssel für den Hauseingang sowie 1 Schlüssel für die Gästewohnung.
- Die übergebene Benutzerordnung ist Bestandteil dieser Vereinbarung und unbedingt zu beachten.
- Eine Stornierung der Buchung ist kostenfrei in der Regel bis spätestens 1 Woche vor der ersten vereinbarten Übernachtung möglich.
Bei verspäteter Stornierung oder bei Nichtinanspruchnahme ohne vorherige Stornierung erheben wir eine Gebühr in Höhe von 10,00 €.
- Möchte die Mietpartei die Mietzeit verlängern, ist dies rechtzeitig vorher dem Vermieter anzuzeigen. Ist die Wohnung nach Ende der Vereinbarung bereits an andere vermietet, ist eine Verlängerung ausgeschlossen.
- Sollte die Vereinbarung in beiderseitigem Einvernehmen verlängert werden, wird sie entsprechend abgeändert. Die Mietpartei verpflichtet sich in diesem Fall, die Miete erneut im Voraus zu entrichten. Für den Fall, dass die Mietzeit insgesamt einen Monat überschreitet, ist ein gesonderter Vertrag zu schliessen.
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